Corona Update „2G Regel“ ! – 26.11.2021

E I N L A D U N G
15. März 2022
Eröffnung der Golfsaison
19. April 2022

Corona Update „2G Regel“ ! – 26.11.2021

Liebe Clubmitglieder und Nutzer unserer Golfanlage,

das Land NRW hat mit Gültigkeit ab dem 24.11.2021 eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt, die auch für den Golfsport Änderungen zur Folge hat.

Golfanlagen fallen unter die Regelungen der Sportstätten. Demnach ist die Ausübung des Golfsports (Golfplatz und Übungseinrichtungen), unabhängig ob individuell oder gemeinsam, nur Personen aus der Gruppe der 2G (geimpft oder genesen) erlaubt. Anders lautende Regelungen bestehen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, sowie für Personen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung aktuell nicht geimpft werden dürfen.

Alle Golfclubs und Golfanlage müssen den Stand der Immunisierung bei Zutritt kontrollieren, und, zumindest stichprobenartig, einen Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier der Person vornehmen.

Wir bitten Sie deshalb Ihren Personalausweis sowie den Impfnachweis, entweder in digitaler oder „analoger” Form, zum Platz mitzubringen.

Bleiben Sie gesund.