Corona bedingte Einschränkungen des Spielbetriebs ab 02.11.2020

Corona-Info
2. November 2020
Konvertierung der Handycaps vollzogen
6. März 2021

Corona bedingte Einschränkungen des Spielbetriebs ab 02.11.2020

Mit Bezug auf NRW Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 hat die Staatskanzlei durch die für Sport zuständige Staatssekretärin, Frau Andrea Milz, folgendes klargestellt:

Golf als Individualsport darf allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes grundsätzlich auch ab 02.11.2020 ausgeübt werden. Dabei sind Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung sowie allgemein gültigen Hygieneregeln dringend zu beachten.

Dazu gehören auch die bereits im Mai von uns aufgestellten Regeln.

Diese Regeln sind für alle Golfer und Gäste verbindlich. Bei Verstoß sind wir angehalten, die weitere Sportausübung zu untersagen. Der Spielbetrieb auf der Anlage und auf der Driving Range wird durch die Ruhr-Golf GmbH geregelt und koordiniert! Das Clubhaus bleibt bis auf weiteres geschlossen, die Toilette befindet sich im Nebengebäude.

  1. Kontakteinschränkungen

– Bitte überall einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einhalten.

– Die Gruppengröße ist zunächst auf zwei Personen bzw. auf Personen des eigenen Haushalts beschränkt.

– Mehrere Personen an einem Platz (auch auf dem Parkplatz) sind zu vermeiden.

  1. Zutritt

– Startzeiten können nur von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr gebucht werden

– der Platz darf auch außerhalb dieser Zeit bespielt werden, allerdings nur mit vorher vergebenen Startzeit.

– Ohne eine Startzeit ist das Bespielen des Platzes nicht gestattet.

– Die Buchung der Startzeiten erfolgt grundsätzlich telefonisch unter der Tel.-Nr. 02302 / 7 60 16 00 oder persönlich (Anmeldungen per Mail werden nicht bearbeitet).

– Startzeiten dürfen nicht ohne eine vorherige Information an die Ruhr-Golf GmbH an andere Personen weitergegeben werden.

– Eine Runde beginnt am Abschlag 1 und es werden nur 9 Loch gespielt.

– Bitte erst kurz vor der gebuchten Abschlagszeit zum Abschlag gehen.

– Die Bunkerharken sind aus den Bunkern entfernt; Bunkerspuren sind mit dem Schläger bzw. mit den Füßen so gut als möglich einzuebnen.

– Die Berührung potenziell kontaminierter Gegenstände ist aus Hygienegründen zu vermeiden.

– Der Flaggenstock darf nicht aus dem Loch entfernt werden.

– Die Ballwäscher dürfen nicht benutzt werden.

– Es dürfen nur eigene Bälle und eigene Schläger benutzt werden.

– Um Verzögerungen beim Ball verloren oder Ball im Aus zu vermeiden, ist mit zwei Strafschlägen ein neuer Ball auf dem Fairway zu droppen.

  1. Hygieneregeln

– Die anerkannten Hygienestandards sind umzusetzen.

– Die Toiletten im Außenbereich sind geöffnet; Seife und Desinfektionsmittel werden bereitgestellt und sind zu benutzen.

– Bitte für den Fall eines Aufenthalts in der Schutzhütte, Mund-Nasen-Schutzmaske mitführen.

Bitte tragen Sie dazu bei, das Ganze positiv zu beeinflussen und bleiben Sie gesund.

Der Vorstand